Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 20.12.2013 | OLG Frankfurt, 07.02.2013

Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.09.2016 - I-6 U 188/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,31098
OLG Köln, 30.09.2016 - I-6 U 188/12 (https://dejure.org/2016,31098)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.09.2016 - I-6 U 188/12 (https://dejure.org/2016,31098)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. September 2016 - I-6 U 188/12 (https://dejure.org/2016,31098)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,31098) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung von presseähnlichen Inhalten in der Tagesschau-App der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung von presseähnlichen Inhalten in der Tagesschau-App der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Tagesschau-App der ARD in der Fassung 2011 aufgrund des presseähnlichen Charakters unzulässig - Verstoß gegen § 11d RStV

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    »Tagesschau«-App in ihrer Form vom 15. Juni 2011 unzulässig

  • heise.de (Pressebericht, 30.09.2016)

    Gericht urteilt im Streit über "Tagesschau"-App zugunsten der Verlage

  • lto.de (Kurzinformation)

    Urteil zugunsten von Print-Verlegern: Tagesschau-App der ARD unzulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Tagesschau App im Jahr 2011 unzulässig

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Tagesschau-App unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tagesschau App unzulässig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Tagesschau-App unzulässig?

  • new-media-law.net (Kurzinformation)

    Tagesschau-App der ARD war in der Form vom 15. Juni 2011 unzulässig

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Tagesschau-App - Pressesähnliches Angebot?

  • juve.de (Kurzinformation)

    Klage gegen Tagesschau-App abgewiesen: ARD erfolgreich

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Tagesschau-App ist unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Tagesschau-App rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Tagesschau-App" unzulässig - OLG Köln hat vom BGH auferlegte Überprüfung abgeschlossen

  • heise.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.08.2016)

    Tagesschau-App wohl als presseähnlich einzustufen

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Tagesschau-App wohl presseähnlich

Besprechungen u.ä. (2)

  • verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Darf man den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Textberichterstattung im Internet verbieten?

  • faz.net (Pressekommentar, 01.10.2016)

    Das juckt die Sender gerade mal gar nicht

Sonstiges

  • archive.is (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung, 07.08.2016)

    Verhandlung am OLG Köln: Tagesschau App - wie entscheidet das Gericht?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 13
  • GRUR 2017, 311
  • MMR 2017, 186
  • K&R 2016, 749
  • ZUM 2017, 247
  • afp 2016, 549
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2016 - 6 U 188/12
    Erweist sich ein Klageantrag als zu unbestimmt, so ist dies auch noch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen (BGH, WRP 2011, 223 = GRUR 2011, 152 Tz. 57 - Kinderhochstühle im Internet I; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl. 2016, § 12 Rn. 2.35).

    Der Verbotsantrag darf daher nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Gegner nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (BGH, WRP 2010, 739 = GRUR 2010, 749 Tz. 21 - Erinnerungswerbung im Internet; WRP 2011, 223 = GRUR 2011, 539 Tz. 11 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker; Senat, GRUR 2015, 75, 78 - 50 De-Mails inklusive; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl. 2016, § 12 Rn. 2.35).

  • LG Köln, 27.09.2012 - 31 O 360/11

    Zulässigkeit der Tagesschau-App

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2016 - 6 U 188/12
    Auf die Berufung des Beklagten zu 2) wird das am 27. September 2012 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 360/11 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Das Landgericht hat der Klage mit dem Hauptantrag stattgegeben (LG Köln, WRP 2012, 1606).

  • BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85

    6. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2016 - 6 U 188/12
    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Angebote einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, die nicht auf deren Gesamtprogramm bezogen sind, sondern eine hiervon losgelöste pressemäßige Berichterstattung oder allgemein unterhaltende Beiträge enthalten, in der Rundfunkfreiheit keine verfassungsrechtliche Grundlage mehr finden (BVerfGE 83, 238 ff. = NJW 1991, 899, 904).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2016 - 6 U 188/12
    Ein bestimmter Antrag ist erforderlich, um den Streitgegenstand und den Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) festzulegen, sowie die Tragweite des begehrten Verbots zu erkennen und die Grenzen der Rechtshängigkeit und der Rechtskraft festzulegen (BGHZ 189, 56 = GRUR 2011, 521 Tz. 9 - TÜV I).
  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 13/14

    Zulässigkeit der "Tagesschau-App"

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2016 - 6 U 188/12
    Hinsichtlich des Beklagten zu 2) hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Senats im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Klage mit den Hilfsanträgen zum Unterlassungsantrag abgewiesen worden ist (BGHZ 205, 195 = GRUR 2015, 1228).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2016 - 6 U 188/12
    Der Verbotsantrag darf daher nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Gegner nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (BGH, WRP 2010, 739 = GRUR 2010, 749 Tz. 21 - Erinnerungswerbung im Internet; WRP 2011, 223 = GRUR 2011, 539 Tz. 11 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker; Senat, GRUR 2015, 75, 78 - 50 De-Mails inklusive; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl. 2016, § 12 Rn. 2.35).
  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 13/07

    Brillenversorgung

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2016 - 6 U 188/12
    Zur Umschreibung des zu unterlassenden Verhaltens ist allerdings häufig in gewissem Umfang die Vornahme von Wertungen durch das Vollstreckungsgericht bei der Prüfung eines Verstoßes nicht zu vermeiden, soll nicht wirksamer Rechtsschutz verweigert werden (BGH, WRP 2009, 1076 = GRUR 2009, 977 - Brillenversorgung; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl. 2016, § 12 Rn. 2.35).
  • OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 188/12

    Wettbewerbswidrigkeit des Angebots einer Nachrichtenberichterstattung über die

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2016 - 6 U 188/12
    Der Senat hat das landgerichtliche Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen (OLG Köln, GRUR-RR 2014, 342 = WRP 2014, 194).
  • OLG Köln, 14.02.2014 - 6 U 120/13

    50 De-Mails inklusive

    Auszug aus OLG Köln, 30.09.2016 - 6 U 188/12
    Der Verbotsantrag darf daher nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Gegner nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (BGH, WRP 2010, 739 = GRUR 2010, 749 Tz. 21 - Erinnerungswerbung im Internet; WRP 2011, 223 = GRUR 2011, 539 Tz. 11 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker; Senat, GRUR 2015, 75, 78 - 50 De-Mails inklusive; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl. 2016, § 12 Rn. 2.35).
  • BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 717/18

    Verfassungsbeschwerde bezüglich der Zulässigkeit der "Tagesschau-App" mangels

    das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. September 2016 - 6 U 188/12 -,.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.12.2013 - I-6 U 188/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,36960
OLG Köln, 20.12.2013 - I-6 U 188/12 (https://dejure.org/2013,36960)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.12.2013 - I-6 U 188/12 (https://dejure.org/2013,36960)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 2013 - I-6 U 188/12 (https://dejure.org/2013,36960)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,36960) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • JurPC

    "Tagesschau-App"

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit des Angebots einer Nachrichtenberichterstattung über die "Tagesschau-App"

  • kanzlei.biz

    Kostenlose "Tagesschau-App" als zulässiges Medienangebot

  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 11; RStV §§ 11 d, 11 f
    Wettbewerbswidrigkeit des Angebots einer Nachrichtenberichterstattung über die "Tagesschau-App"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tagessschau-App

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    "Tagesschau-App" zulässiges Medienangebot - Wettbewerbssenat sieht keine eigene Prüfungskompetenz

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Klage gegen Tagesschau-App in 2. Instanz abgewiesen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der kostenlosen "Tagesschau"-App

  • heise.de (Pressebericht, 20.12.2013)

    "Tagesschau"-App zulässig

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    "Tagesschau-App" ist ein zulässiges Medienangebot

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    "Tagesschau-App" ist ein zulässiges Medienangebot

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Tagesschau-App" ist ein zulässiges Medienangebot Wettbewerbssenat sieht keine eigene Prüfungskompetenz

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kostenlos abrufbare "Tagesschau-App" trotz zu breiten Gesamtangebots zulässig

  • taz.de (Pressebericht, 20.12.2013)

    "Tagesschau-App" ist zulässig

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Klage von elf Zeitungsverlagen gegen die ARD und den NDR auf Unterlassung der weiteren Verbreitung der so genannten Tagesschau-App abgewiesen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    ARD und Zeitungsverlage im Clinch

  • internetrecht-freising.de (Pressemitteilung)

    "Tagesschau-App" medienrechtlich nicht zu beanstanden

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    "Tagesschau-App" medienrechtlich nicht zu beanstanden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • urheberrecht.org (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Streit um »Tagesschau«-App: ARD könnte Rechte bekommen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenlos abrufbare "Tagesschau-App" trotz zu breiten Gesamtangebots zulässig

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Telemedienangebote durch Landesrundfunkanstalten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 342
  • MMR 2014, 199
  • K&R 2014, 127
  • ZUM 2014, 245
  • afp 2014, 79
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 188/12
    Ein Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG scheidet allerdings aus, wenn die zuständige Verwaltungsbehörde einen Verwaltungsakt erlassen hat, durch den ein bestimmtes Marktverhalten eines Unternehmers ausdrücklich erlaubt wurde; in diesem Fall ist das Verhalten so lange als rechtmäßig anzusehen, wie der Verwaltungsakt wirksam ist (vgl. BGH GRUR 2005, 778 [779] - Atemtest; Köhler a. a. O. Rn. 11.20).

    Die Einschätzung der Rechtsaufsichtsbehörde geht daher über die schlichte Äußerung einer Rechtsauffassung oder die unverbindliche Beantwortung einer Anfrage (vgl. BGH GRUR 2005, 778 [779] - Atemtest) hinaus, da das Prüfverfahren der Verbreitung des Telemedienangebots zwingend vorausgehen muss und das Ergebnis der rechtlichen Prüfung für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verbindlich ist.

    Selbst wenn ein genehmigender Verwaltungsakt fehlerhaft ist, so ist das von ihm erfasste Verhalten als rechtmäßig anzusehen, so lange der Verwaltungsakt nicht in dem dafür vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Verfahren aufgehoben worden ist und nicht nichtig ist (BGH GRUR 2005, 778 [779] - Atemtest; OLG Frankfurt GRUR-RR 2010, 301, 303 - LOTTO-MusikDING; Köhler a. a. O. Rn. 20).

  • BGH, 20.10.2005 - I ZR 10/03

    Betonstahl

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 188/12
    Die Rechtsauffassung einer zuständigen Verwaltungsbehörde ist zwar für die Beurteilung der objektiven Rechtswidrigkeit und der Unlauterkeit eines Verhaltens grundsätzlich nicht maßgeblich (vgl. BGH GRUR 2006, 82 Rn. 21 - Betonstahl; GRUR 2010, 1026 Rn. 19 - Photodynamische Therapie; Köhler a. a. O. § 4 Rn. 11.18).

    Das genehmigte - oder hier: geprüfte - Verhalten ist dann in der Folge nicht mehr an den zugrundeliegenden Rechtsnormen (der Bauordnung, des Arzneimittelrechts oder des Glücksspielrechts) zu messen, sondern nur noch an der bestandskräftigen Genehmigung (vgl. BGH GRUR 2006, 82 Rn. 21 - Betonstahl).

  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00

    Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 188/12
    Normen, die die Rahmenbedingungen des Wettbewerbs festlegen oder gewissen Unternehmen die Betätigung auf einem bestimmten Markt zum Schutz anderer Unternehmen vor unerwünschtem Wettbewerb nur unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen gewähren, stellen Marktzutrittsregelungen dar (vgl. BGH GRUR 2002, 825 [826] - Elektroarbeiten; GRUR 2010, 654 Rn. 23 - Zweckbetrieb; Köhler a. a. O. § 4 Rn. 11.44).

    Der Marktzutritt eines Unternehmens der öffentlichen Hand unter Überschreitung der ihm durch eine öffentlich-rechtliche Norm gezogenen Grenzen stellt deshalb auch dann keinen Wettbewerbsverstoß dar, wenn die verletzte Vorschrift den Schutz der Privatwirtschaft vor einem Wettbewerb durch die öffentliche Hand bezweckt (vgl. BGH GRUR 2002, 825 [827] - Elektroarbeiten; GRUR 2003, 164 [165 f.] - Altautoverwertung; Köhler a. a. O. § 4 Rn. 13.14).

  • LG Köln, 27.09.2012 - 31 O 360/11

    Zulässigkeit der Tagesschau-App

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 188/12
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27.9.2012 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 360/11 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

    Die Beklagten beantragen, unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Köln vom 27.9.2012 - 31 O 360/11 - die Klage abzuweisen.

  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02

    "statt" -Preis

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 188/12
    3 Den Klägerinnen kann auch ihr durch das Rechtsmittel der Beklagten ohne Weiteres in die zweite Instanz gelangter (vgl. BGH NJW-RR 1990, 518 [519]; NJW-RR 2004, 275 [278]; NJW 2005, 2550 [2552] - statt-Preis; Heßler in: Zöller, ZPO, 29. Auflage 2012, § 528 Rn. 20; Ball in: Musielak, ZPO, 10. Auflage 2013, § 528 Rn. 7), nunmehr äußerst hilfsweise gestellter Antrag, innerhalb des Telemedienangebots "U-App" im Einzelnen aufgelistete Artikel zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen, nicht zum Erfolg verhelfen.
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 188/12
    3 Den Klägerinnen kann auch ihr durch das Rechtsmittel der Beklagten ohne Weiteres in die zweite Instanz gelangter (vgl. BGH NJW-RR 1990, 518 [519]; NJW-RR 2004, 275 [278]; NJW 2005, 2550 [2552] - statt-Preis; Heßler in: Zöller, ZPO, 29. Auflage 2012, § 528 Rn. 20; Ball in: Musielak, ZPO, 10. Auflage 2013, § 528 Rn. 7), nunmehr äußerst hilfsweise gestellter Antrag, innerhalb des Telemedienangebots "U-App" im Einzelnen aufgelistete Artikel zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen, nicht zum Erfolg verhelfen.
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 324/01

    Führung eines Prozesses durch die gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafter

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 188/12
    3 Den Klägerinnen kann auch ihr durch das Rechtsmittel der Beklagten ohne Weiteres in die zweite Instanz gelangter (vgl. BGH NJW-RR 1990, 518 [519]; NJW-RR 2004, 275 [278]; NJW 2005, 2550 [2552] - statt-Preis; Heßler in: Zöller, ZPO, 29. Auflage 2012, § 528 Rn. 20; Ball in: Musielak, ZPO, 10. Auflage 2013, § 528 Rn. 7), nunmehr äußerst hilfsweise gestellter Antrag, innerhalb des Telemedienangebots "U-App" im Einzelnen aufgelistete Artikel zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen, nicht zum Erfolg verhelfen.
  • BGH, 24.06.2010 - I ZR 166/08

    Photodynamische Therapie

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 188/12
    Die Rechtsauffassung einer zuständigen Verwaltungsbehörde ist zwar für die Beurteilung der objektiven Rechtswidrigkeit und der Unlauterkeit eines Verhaltens grundsätzlich nicht maßgeblich (vgl. BGH GRUR 2006, 82 Rn. 21 - Betonstahl; GRUR 2010, 1026 Rn. 19 - Photodynamische Therapie; Köhler a. a. O. § 4 Rn. 11.18).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2009 - 6 U 133/09

    Werbung für Sonderverlosung durch staatliche Lotteriegesellschaft

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 188/12
    Selbst wenn ein genehmigender Verwaltungsakt fehlerhaft ist, so ist das von ihm erfasste Verhalten als rechtmäßig anzusehen, so lange der Verwaltungsakt nicht in dem dafür vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Verfahren aufgehoben worden ist und nicht nichtig ist (BGH GRUR 2005, 778 [779] - Atemtest; OLG Frankfurt GRUR-RR 2010, 301, 303 - LOTTO-MusikDING; Köhler a. a. O. Rn. 20).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 188/12
    Als im Rechtsverkehr unter einer eigenen Bezeichnung und einem eigenen Logo auftretende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (vgl. OLG München NJW 2001, 613 [614]; OLG Dresden NZG 2000, 1217 [1218]; OLG Saarbrücken vom 6.1.2000 - 5 W 410/99 -, zitiert nach juris) ist sie rechts- und damit nach § 50 Abs. 1 ZPO parteifähig (vgl. dazu BGH NJW 2001, 1056 [1058]).
  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

  • BGH, 15.12.2011 - I ZR 129/10

    Einkauf Aktuell

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 54/10

    Kreditkontrolle

  • BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

  • BGH, 02.12.2009 - I ZR 152/07

    Zweckbetrieb

  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 101/02

    Vitamin-Zell-Komplex

  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96

    Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit

  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 293/99

    Kommunalrechtswidrige Wirtschaftstätigkeit nicht unlauter; Zusammenarbeit mit

  • BGH, 04.03.1993 - I ZR 65/91

    Ausschluß des Rechtsschutzbedürfnisses für Leistungsklage - Keine

  • KG, 30.03.2009 - 24 U 145/08

    Wettbewerbsverstöße einer staatlichen Lotteriegesellschaft: Antragsbefugnis

  • OLG München, 28.07.2000 - 21 U 3346/00

    Zustimmung zur Ausstrahlung von zwei Gegendarstellungen bzgl. zweier

  • OLG Dresden, 30.06.2000 - 3 U 399/00

    Zustimmung von Rundfunkanstalten zur Ausstrahlung einer Gegendarstellung über

  • OLG Saarbrücken, 06.01.2000 - 5 W 410/99

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der ARD um die Verpflichtung

  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 13/14

    Zulässigkeit der "Tagesschau-App"

    Das Berufungsgericht hat das landgerichtliche Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen (OLG Köln, GRUR-RR 2014, 342 = WRP 2014, 194).

    b) Nach diesen Maßstäben handelt es sich bei § 11d Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Teilsatz 3 RStV um eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG (Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 4 UWG Rn. 11.49; Peters, Öffentlich-rechtliche Online-Angebote, 2010, Rn. 335; Degenhart, AfP 2014, 107; Hartl/Wagner, jurisPR-ITR 6/2914 Anm. 5; aA Eifert in Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 3. Aufl., § 11f RStV Rn. 197; Hain/Brings, WRP 2012, 1495, 1497 f.; Peifer, GRUR-Prax 2012, 521, 523; ders., GRUR-Prax 2014, 44).

  • OLG Köln, 30.09.2016 - 6 U 188/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung von presseähnlichen Inhalten in der

    Der Senat hat das landgerichtliche Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen (OLG Köln, GRUR-RR 2014, 342 = WRP 2014, 194).
  • OLG Köln, 05.09.2014 - 6 U 205/13

    Schutzfähigkeit des Titels einer Smartphone-App

    Nach einer Entscheidung des Senats vom 20.12.2013 (WRP 2014, 194 ff, juris Tz. 34 - Tagesschau-App) ist die dort behandelte App lediglich eine mobile Übertragungsform des entsprechenden Online-Angebots, da über die App sämtliche unter dem Online-Portal präsentierten Beiträge wegen des Zugriffs auf dieselbe Ausspiel-Datenbank abrufbar sind und die App demnach denselben Inhalt wie das Online-Angebot aufweist Dem entspricht es, dass die Klägerin auch im Streitfall ausdrücklich und unwidersprochen vorgetragen hat, dass die Seite " www.wetter.de " inhaltlich der App "wetter.de" entspricht.
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2014 - U (Kart) 16/13

    Ansprüche eines Kabelnetzbetreibers wegen der Einspeisung der Programme der

    Begründet wird dies zum einen damit, dass die ARD , zumindest soweit es -wie auch im Streitfallum die Ausstrahlung von Gemeinschaftsprogrammen geht, im Rechtsverkehr unter eigener Bezeichnung als (Außen-) Gesellschaft bürgerlichen Rechts auftrete, mithin rechts- und parteifähig im Sinne des § 50 Abs. 1 ZPO sei (vgl. OLG München, Urteil v. 28.7.2000 -21 U 3346/00, NJW 2001, 613 [614], Rz. 20 bei juris; OLG Köln, Urteil v. 20.12.2013 -I-6 U 188/12, MMR 2014, 199, Rz. 23 bei juris - Tagesschau-App ).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2020 - 6 U 145/18

    Zulässigkeit einer Klage gegen eine öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalt

    Der in den Hauptantrag der Beklagten aufgenommene Begriff "Telemedienangebot" ist auslegungsbedürftig (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 20.12.2013 - I-6 U 188/12, 6 U 188/12 - Tagesschau-App I Rn 19; zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2019 - 15 U 18/18

    Wettbewerbswidrigkeit des gleichzeitigen Aufstellens von Glücksspiel- und

    Die Rechtsauffassung der zuständigen Verwaltungsbehörden ist für die Beurteilung der objektiven Rechtswidrigkeit eines Verhaltens nicht maßgeblich (BGHZ 163, 265 (271) = GRUR 2005, 778 (779) - Atemtest; BGH GRUR 2006, 82 Rn. 21 - Betonstahl; OLG Köln GRUR-RR 2014, 342 (344)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 6 U 188/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11017
OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 6 U 188/12 (https://dejure.org/2013,11017)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.02.2013 - 6 U 188/12 (https://dejure.org/2013,11017)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - 6 U 188/12 (https://dejure.org/2013,11017)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,11017) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 24 MarkenG
    Darlegungslast für den Erschöpfungseinwand

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Beweislast bei der Behauptung der Erschöpfung von Markenware

  • Wolters Kluwer

    Darlegungslast und Beweislast hinsichtlich der des Inverkehrbringens von Originalware durch den Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 24 Abs. 1
    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der des Inverkehrbringens von Originalware durch den Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Antragsfassung darf sowohl auf Verbot des Vertriebs nicht erschöpfter Originalware als auch auf Verbot des Vertriebs von gefälschter Ware gerichtet sein

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 325
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 52/10

    CONVERSE I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 6 U 188/12
    Bei dem Vertrieb von Produktfälschungen scheidet eine Erschöpfung im Sinne von § 24 Abs. 1 Markengesetz von vornherein aus (BGH GRUR 2012, 626, Tz. 26 - Converse I).

    18 Für den Verbotsantrag, der zulässigerweise in einer Fallkonstellation wie der vorliegenden, in der sowohl die Frage der Fälschung als auch die Frage der Erschöpfung im Raum steht, ergibt sich aus der Entscheidung "Converse I" des BGH (GRUR 2012, 626), dass die Antragsfassung sowohl auf ein Verbot des Vertriebs nicht erschöpfter Originalware als auch auf ein Verbot des Vertriebs von gefälschter Ware gerichtet sein darf.

    Dagegen begründet ein Vertriebssystem dann nicht die Gefahr einer Marktabschottung durch vertragliche Absprachen, wenn es den angeschlossenen Vertriebspartnern gestattet ist, Lieferungen und Anfragen vorzunehmen, die von außerhalb des Vertriebssystems stehenden Händlern an sie herangetragen werden (BGH GRUR 2012, 626, Tz. 31 - Converse I).

  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 137/10

    CONVERSE II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 6 U 188/12
    Die Glaubhaftmachungslast liegt bei dem, der als Verletzer in Anspruch genommenen wird (BGH GRUR 2012, 630, Tz. 29 - Converse II).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2010 - 6 U 262/08

    Europäisches Markenrecht: Unterlassung des Vertriebs gefälschter Markenware;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 6 U 188/12
    Der Senat hält daher an seiner abweichenden Auffassung, dass es sich hierbei um nicht kerngleiche Markenrechtsverstöße handelt, was durch eine entsprechende Antragsfassung zum Ausdruck gebracht werden müsse (Entscheidung vom 11.03.2010, Aktenzeichen 6 U 262/08) nicht fest.
  • OLG Frankfurt, 16.07.2015 - 6 U 109/14

    Markenrecht: Darlegungs- und Beweislast für Erschöpfungseinwand; Zivilprozess:

    Diese Entscheidung wurde mit Urteil des Senats vom 07.02.2013 (Az. 6 U 188/12) im Wesentlichen bestätigt.

    Sie müssten nunmehr jedoch befürchten, mit dieser Auffassung vor dem erkennenden Senat im Hinblick auf dessen Entscheidung im vorausgegangenen Eilverfahren (Urteil vom 7.2.2013 - 6 U 188/12) sowie einer weiteren Entscheidung des Senats (Urteil vom 5.6.2014 - 6 U 55/13) nicht durchzudringen.

    Die Beklagten kannten zu diesem Zeitpunkt bereits seit längerem die Gründe der Entscheidung des Senats im Eilverfahren vom 7.2.2013 (6 U 188/12), mit denen sie sich auch in der Berufungsbegründung (S. 7) auseinandergesetzt haben; die Ausführungen des Senats in der Sache 6 U 55/13 erbrachten keine neuen Argumente für die Notwendigkeit der Offenlegung.

  • LG München I, 22.01.2019 - 33 O 8245/17

    Markenrechtsverletzung durch Vertrieb gefälschter Turnschuhe

    aa) Zwar gebieten die Erfordernisse des Schutzes des freien Warenverkehrs nach Art. 34 und 36 AEUV eine Modifizierung der allgemeinen Beweisregel, wonach derjenige, der wegen einer Markenverletzung in Anspruch genommen wird, die Originalität der Ware bzw. die Voraussetzungen der Schutzschranke der Erschöpfung zu beweisen hat, wenn dies einem Markeninhaber ermöglichen könnte, die nationalen Märkte abzuschotten und damit die Beibehaltung von etwaigen Preisunterschieden zwischen den Mitgliedstaaten zu begünstigen (vgl. BGH GRUR 2012, 626 - CONVERSE I, Tz. 30; wie hier für eine Modifizierung der Beweislastregel auch im Falle von Produktfälschungen OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 16.07.2015, Az. 6 U 109/14 = BeckRS 2016, 11672 sowie OLG Frankfurt a. M. GRUR-RR 2013, 325 - Converse Inc.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht